Antrag auf Bewilligung für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren
Um unseren Service ständig zu verbessern haben wir darüber hinaus den Antrag für den Betrieb von Lagerstätten zur Zolllagerung von Waren beim Hauptzollamt in Darmstadt gestellt.
Sobald der positive Bescheid vorliegt, können Waren unverzollt an unseren Standorten eingelagert werden.
Alle damit verbunden Services rund um das Thema Zoll sind schon heute vorhanden.